• Änderungen in der Arbeitsunfallstatistik
    Am 1. Januar 2023 trat die Verordnung des Ministers für Familie und Sozialpolitik vom 9. Dezember 2022 über den statistischen Unfallausweis (GBl. 2022 Pos. 2750) in Kraft, die die bisherige (vom 7. 2022). 2009).
  • Weitere Inspektionen durch die Nationale Arbeitsinspektion in diesem Jahr
    Nach der Pandemiezeit wird es wieder häufiger möglich sein, Arbeitsinspektoren in polnischen Unternehmen zu treffen. Die Nationale Arbeitsinspektion kündigte für dieses Jahr eine Erhöhung der Zahl der Inspektionen an. Wie wir in ihrem Arbeitsplan lesen: Sie beabsichtigt, 60.000 auszuführen. Kontrolle. Sie wendet auch immer mehr Zeit und Ressourcen für Aktivitäten auf dem Gebiet der Unfallverhütung und der allgemein verstandenen Förderung des Arbeitsschutzes auf.
  • Besonderheiten von Seeyachtunfällen
    Die Inspiration zum Schreiben des folgenden Textes war ein Artikel von Dr. Maciej Kijowski betitelt „Über die Selbsttötungen polnischer Seeleute auf Seeschiffen und deren Fälschung zur Vertuschung der Spuren von Tötungsdelikten und Arbeitsunfällen“ veröffentlicht in Heft 7-8/2022 von Atestu. Der Artikel lenkt die Aufmerksamkeit auf die Besonderheit der Arbeit auf einem Schiff, die laut Dr. Kijowski führt zu einer erheblichen Anzahl von Selbstmorden. Diese Besonderheit besteht in Isolation (trotz Gruppenzugehörigkeit), langen Phasen ohne persönlichen Kontakt zur Familie, Erschöpfung und Arbeitsbedingungen, die sich von denen an Land unterscheiden. Das Schiff ist trotz moderner Kommunikationsmittel einsam auf See und auf die Fähigkeiten von Kapitän und Besatzung angewiesen. Dasselbe gilt für eine Seeyacht. In beiden Fällen ist es oft unmöglich, die getroffene Entscheidung zu korrigieren, „an den Straßenrand zu fahren“, den Fehler durch Pannenhilfe zu beseitigen usw. Das Meer ist rücksichtslos und offenbart alle Fehler, einschließlich scheinbar unbedeutender Mängel, Nachlässigkeit und Mittelmäßigkeit .
  • Entwurf einer Änderung der Kodexbestimmungen zu befristeten Arbeitsverträgen
    Abänderung 1, mit der die Bestimmungen zweier Richtlinien, nämlich der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (ABl. L Nr. 186, S. 105) und Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (Amtsblatt EU L Nr. 188, S. 79) wird auch Änderungen bei befristeten Arbeitsverträgen einführen. Dieses Material bringt die Essenz dieser Veränderungen näher.

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