• Thema der Ausgabe: Beschäftigung von Minderjährigen unter Berücksichtigung verbotener Arbeiten und Inspektionsmöglichkeiten der Inspektoren der Nationalen Arbeitsinspektion
    Die Frage der Beschäftigung von Minderjährigen, insbesondere im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, wird regelmäßig von Inspektoren der nationalen Arbeitsinspektion überwacht. Im Jahr 2023 ist das nicht anders – das geht aus dem Geschäftsprogramm des Amtes für das laufende Jahr hervor. Im Zusammenhang mit den Kontrollmöglichkeiten von PIP ist zu bedenken, dass am 30. September 2023 eine neue Verordnung des Ministerrats vom 19. Juni 2023 über die Liste der für Minderjährige verbotenen Arbeiten und die Bedingungen ihrer Beschäftigung in einigen Fällen in Kraft tritt dieser Werke tritt in Kraft. Der Einsatz in der Praxis wird sicherlich sowohl am Jahresende als auch in den Folgejahren von Inspektoren überwacht.
  • Neue Liste der für Minderjährige verbotenen Werke ab Ende September 2023.
    Am 30. September 2023 tritt eine neue Verordnung des Ministerrats vom 19. Juni 2023 über die Liste der für Minderjährige verbotenen Arbeiten und die Bedingungen für ihre Beschäftigung in einigen dieser Arbeiten in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung des Ministerrats vom 24. August 2004 über die Liste der für Minderjährige verbotenen Werke und die Bedingungen für ihre Beschäftigung in einigen dieser Werke. Was war die Grundlage für die Änderung der bestehenden Regelungen? Was ist neu in der neuen Liste der für Minderjährige verbotenen Arbeiten? Was ist bei der Aktualisierung der Verzeichnisse der für Minderjährige verbotenen Arbeiten zu beachten?
  • Vertreter im Streitfall vor Gericht – alles, was Sie wissen müssen
    Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern sind ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit eines Arbeitgebers. Natürlich kann jeder Arbeitgeber unabhängig vor Gericht auftreten, bequemer ist es jedoch, einen Vertreter zu benennen. Es lohnt sich, im Vorfeld – bevor es zu einer Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter kommt – zu wissen, wem eine Vollmacht für die Vertretung vor Gericht erteilt werden kann und welche Befugnisse diese Person hat.
  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter des Arbeitsschutzdienstes
    Im heutigen Arbeitsumfeld sind Gesundheit und Sicherheit Themen von grundlegender Bedeutung. Um ein angemessenes Maß an Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist die Durchführung regelmäßiger regelmäßiger Schulungen erforderlich, unter anderem für Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzpersonal. Dieser Artikel hilft Ihnen, eine entsprechende Schulung für sie vorzubereiten und dabei alle notwendigen Fragen zu besprechen.
  • Überwachung im Werk (inkl. E-Mail-Überwachung) – zu welchen Konditionen
    Die Rolle der Technologie im Arbeitsumfeld nimmt zu und es besteht die Notwendigkeit, verschiedene Aspekte zu überwachen, um Effizienz, Mitarbeitersicherheit und optimales Funktionieren des Unternehmens sicherzustellen. Eine der am häufigsten verwendeten Lösungen ist die Überwachung, einschließlich der E-Mail-Überwachung. Die Entwicklung von Überwachungstools stellt uns sowohl vor Herausforderungen als auch vor Vorteile, sowohl im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter als auch auf die Steigerung der Produktivität. Es sei daran erinnert, dass für die Nutzung der Videoüberwachung bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen.
  • Informationspflicht hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung eines jugendlichen Arbeitnehmers im Lichte neuer Vorschriften
    Die zunehmende Beteiligung junger Menschen am Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit, ihnen angemessene Bedingungen zu gewährleisten, zwingen auch zu Änderungen in den Vorschriften. Am 30. September 2023 tritt die Verordnung des Ministerrats vom 19. Juni 2023 über die Liste der für Minderjährige verbotenen Arbeiten und die Bedingungen für ihre Beschäftigung in einigen dieser Arbeiten in Kraft. Dieses Gesetz beleuchtet die Frage der Gefährdungsbeurteilung für Jugendliche, weist jedoch nicht direkt auf die diesbezügliche Informationspflicht gegenüber dem Jugendlichen oder seinem gesetzlichen Vertreter hin. Ist der Arbeitgeber weiterhin zur Auskunftspflicht hinsichtlich der durchgeführten beruflichen Gefährdungsbeurteilung des jugendlichen Arbeitnehmers verpflichtet?
  • Vertragliche Vereinbarung und Gesundheits- und Sicherheitsfragen
    Die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen zivilrechtlicher Verträge ist eine gängige Praxis. Im Zusammenhang mit der Arbeitsschutzschulung, der Arbeitsschutzunterweisung und der Gefährdungsbeurteilung bestehen häufig Zweifel daran, ob arbeitsrechtliche Regelungen für Vertragsbedienstete gelten? Kann ein solcher Vertragsangestellter – Subunternehmer – unter Berufung auf seine eigene Tätigkeit die Lektüre der Anleitung oder der Arbeitsgefährdungsbeurteilung verweigern?
  • Mitarbeiter eines anderen Arbeitgebers über Drohungen informieren
    Werden auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers Arbeiten durch einen Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers durchgeführt, stellt unser Arbeitgeber sicher, dass dieser Arbeitnehmer über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auf diesem Betriebsgelände informiert wird. Ist es gesetzlich vorgeschrieben, von jedem Mitarbeiter, der an unserem Arbeitsplatz arbeitet, eine Unterschrift einzuholen? Wäre es eine gute Praxis, an einem öffentlich zugänglichen Ort eine Tafel oder ein Faltblatt zu erstellen, das über Bedrohungen, Evakuierung, Erste-Hilfe-Kasten usw. informiert (zur Einsichtnahme durch externe Mitarbeiter verfügbar)?
  • Arbeiten am Kran – bei welchem Wind
    Welche aktuellen Vorschriften gibt es hinsichtlich der maximalen Windstärke, bei der ein Kran betrieben werden darf? Beträgt sie maximal 10 m/s oder hängt das von der Bedienungsanleitung des Herstellers ab?
  • Muss der Arbeitgeber seinen Unfall melden?
    Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitsunfall zu melden? Wenn ja, wie lautet die Vorlage für den Bericht zur Feststellung der Umstände und Ursachen eines Arbeitsunfalls?
  • Berufsordnung ändern – ist eine neue Ausbildung nötig?
    Zum 1. Juli hat sich die Regelung zur Vergütung der Kommunalbediensteten geändert. Die Position des Lichtarbeiters ist aus der Liste verschwunden. Es erschienen jedoch die Positionen Arbeiter und Wartungsarbeiter. Schul- und Kindergartenleiter wandelten die Position von Lichtarbeitern in die Position von Wartungsarbeitern um. Sie haben ihren Tätigkeitsbereich nicht geändert. Ihre Berufsbezeichnung und Stellenbeschreibung ändern sich jedoch von 515303 auf 932901 bzw. 711101. Sollen diese Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Stellenwechsel zu Vorsorgeuntersuchungen geschickt und berufsbegleitend geschult werden?
  • Gesetzliche Anforderungen zur Lagerung von Heizöl
    Gibt es gesetzliche Anforderungen bezüglich des Standorts, einschließlich: Abstand zu Produktionsgebäuden (Ziegel + mit Polystyrol isolierte Fassade + Strukturputz) und zwei Containern (DPPL), die Heizöl enthalten. Ich möchte hinzufügen, dass IBCs geerdet sind und auf geerdeten Auffangwannen stehen.

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