• Thema des Monats
    • Schutz des Arbeitsverhältnisses, des Mindestlohns und der Gewerkschaftsbeiträge nach Regeländerungen (12)
      Mit dem Gesetz zur Änderung des Überbrückungsrentengesetzes und einiger anderer Gesetze werden neue Regelungen zum Schutz des Arbeitsverhältnisses, zum Mindestlohn und zur Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für an Gewerkschaften gezahlte Mitgliedsbeiträge vom Einkommen eingeführt. Die wichtigsten davon treten 30 Tage nach Bekanntgabe der Änderung im Gesetzblatt und am 1. Januar 2024 in Kraft.
  • Arbeitsrecht
    • Telearbeit muss bis zum 7. Oktober 2023 auf Fernarbeit umgestellt werden (16)
      Bis zum 7. Oktober 2023 sollten Arbeitgeber, die derzeit Arbeitnehmer im Rahmen von Telearbeitsverträgen beschäftigen, ihre Arbeit in diesem Modus beenden. Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, wie und unter welchen Bedingungen er von Telearbeitsverträgen auf eine neue Beschäftigungsform umstellt, z.B. Vollzeit-Fernarbeit, Hybridarbeit oder traditionelle stationäre Arbeit.
  • Gehälter
    • Vergütung für die Zeit der Arbeitslosigkeit eines wiedereingestellten Arbeitnehmers(26)
      Die Vergütung für die Zeit der Arbeitslosigkeit hat Ausgleichscharakter. Ein Anspruch auf diese Vergütung besteht im Falle einer ungerechtfertigten oder rechtswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe des Arbeitsentgelts für die Zeit der Arbeitslosigkeit richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs.

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